Aufstallungspflicht für Geflügel
Beldorf, den 21. 12. 2021
Um die Hausgeflügelbestände im Kreisgebiet zu schützen, wurde die Stallpflicht für Hausgeflügel sowie die Durchführung von Ausstellungen, Börsen, Märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel untersagt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Weitere Informationen: