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Aus der Gemeindevertretung
Beldorf, den 06.02.2026In der Sitzung der Gemeindevertretung am 3.2. wurden u.a. die weiteren Sanierungsarbeiten am Gebäude Dorfstraße 62 beraten und entsprechende Auftragsvergaben beschlossen. Weiterhin wurde ein Grundsatzbeschluss für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gefasst. Die Gemeinde befürwortet den Ausbau entsprechender Anlagen. Auf dem Gemeindegebiet ist der Ausbau jedoch zukünftig nur noch auf 5 % der Gemeindefläche möglich. Der bisherige Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2021 wurde aufgehoben.
Die Möglichkeiten einer weiteren wohnbaulichen Entwicklung in der Dorfstraße wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Seitens der Gemeindevertretung wurde dem Bestand des örtlichen Kriegsgräberdenkmals Vorrang vor einer entsprechenden Planung eingeräumt. Die Teilnahme an den jährlichen Gedenkveranstaltungen lies auf diese Entwicklung zuletzt nicht deuten. Eine entsprechend gut besuchte Gedenkveranstaltung wird dieser Entscheidung als Bestätigung sicher folgen.
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurde das Thema der Daseinsfürsorge der Gemeinde hinterfragt. Die Gemeinde prüft die Möglichkeit einer zentralen Wasserversorgung für den Ortsteil Grünental. Hierzu stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Aus den Reihen der Zuhörer wurde in Frage gestellt, ob die Gemeinde hierzu überhaupt legitimiert sei und die Notwendigkeit besteht.
Gemeinden haben gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu zählen u.a. die Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung.
Organisatorische und finanzielle Umsetzung werden über die Gemeindeordnung und das Kommuanlabgabengesetz geregelt. Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung sind keine „freiwilligen“ Leistungen. Die Gemeinde kann sich der Aufgabe nicht entziehen. Im Ortsteil Grünental besteht nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, ein Grundstück an eine öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Ohne ein entsprechendes Angebot sind Grundstückseigentümer grundsätzlich auf eine Eigenversorgung oder private Initiativen angewiesen. Klare Zuständigkeiten bei Störungen, Haftungsfragen und Qualitätsproblemen, sowie der Wegfall eines Haftungsrisikos für Grundstückseigentümer sind einige der Vorteile einer zentralen Versorgung.
Eine entsprechende Versorgungssicherheit wird von der Gemeinde geprüft und soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung mit den Betroffenen diskutiert und erörtert werden.
Erörtert wurde auch der Hinweis auf die bevorstehende Wahl einer neuen Führung nebst Stellvertretung für die Freiwillige Feuerwehr. Auch die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes ist eine klassische Pflichtaufgabe der örtlichen Gemeinschaft nach Artikel 28 des Grundgesetzes. Die Gemeinde muss den Brandschutz sicherstellen, ggf. auch mittels Übertragung der Aufgabe auf eine Nachbargemeinde.
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Gemeinde Beldorf