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Corona

Beldorf, den 13. 03. 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die beigefügte aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde übermittle ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Diese Verfügung gilt für alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 100 bis 999 Personen. Für Veranstaltungen ab 1000 Personen gilt gem. Allgemeinverfügung das grundsätzliche Durchführungsverbot.

Besonders ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelungen grundsätzlich für alle Veranstaltungen gelten, unabhängig ob öffentlich oder privat oder in geschlossenen Räumen oder im Freien.

Die örtliche Ordnungsbehörde und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben im Bereich des Gesundheitsschutzes keine eigenen Zuständigen; wir unterstützen lediglich das Kreisgesundheitsamt durch unsere Ortskenntnisse und unsere Möglichkeiten zur Informationsverbreitung. Selbstverständlich trifft das Amt und die Gemeinden in dieser Situation aber auch eine Vorbildfunktion und wir sollten bei der Absage von Veranstaltungen mit gutem Beispiel voran gehen. Hierbei geht es weniger um die tatsächlichen Infektionsrisiken, sondern eher auf die Folgewirkungen.

Bitte tragen Sie deshalb diese Informationen auch an die Vereine und Verbände sowie Gastronomieunternehmen oder sonstige Veranstalter in Ihren Gemeinden weiter. Nur durch größtmögliche Sorgfalt können die Infektionsraten verlangsamt werden. 

Insofern sollten Veranstaltungen auch nicht auf Krampf unter 100 Personen gedrückt werden, um sie zu ermöglichen;  auch bei kleineren Gruppen bestehen erhebliche Risiken.

 
Veranstaltungen
Kontakt

 

Gemeinde Beldorf

Bornholter Str. 2

25557 Beldorf

 

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