Günter bei Günther

Beldorf, den 01. 08. 2018

Politik vor Ort machen

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Datum31.07.2018

Ministerpräsident Daniel Günther hat in Kiel 70 langjährig ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitiker empfangen.

Ein Mann steht an einem Rednerpult und spricht zum Publikum vor ihm.Günther lobte das langjährige Engagement der Kommunalpolitiker. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)Günther lobte das langjährige Engagement der Kommunalpolitiker.© Staatskanzlei

Die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sind Berufspolitiker. Politik wird aber nicht nur auf Landesebene gemacht. Viele wichtige Entscheidungen werden auch auf lokaler Ebene getroffen oder umgesetzt, beispielsweise im Gemeinderat oder Kreistag. Die Frauen und Männer, die sich in diesen Gremien engagieren, arbeiten ehrenamtlich. Ihre Aufgaben kosten Zeit und Energie, und bringen oft nur wenig Anerkennung mit sich. 

Nun hat Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel 70 ehrenamtliche Kommunalpolitiker empfangen, die sich zum Teil seit mehr als 30 Jahren in der kommunalen Selbstverwaltung engagieren.

Einsatz für die Demokratie

Der Regierungschef bedankte sich bei den Ehrenamtlichen, von denen viele ihre politischen Karrieren mit der Kommunalwahl im Mai beendet hatten. "Sie haben Politik vor Ort gemacht und Verantwortung übernommen", sagte Günther. Ihren Einsatz lobt er als gelebte Demokratie. Für viele der Kommunalpolitiker wären Wochenendtermine und lange Sitzungen nach Feierabend normal gewesen. "Sie gehören nicht zu denen, die sagen: Ist mir doch wurscht! Sie gehören stattdessen zu denen, die sich gekümmert haben und Lösungen gefunden haben. Herzlichen Dank für dieses große Engagement."

Breites Aufgabenfeld

Nach Bund und Ländern sind die Kommunen in Deutschland die dritte Ebene, auf der Politik gemacht wird. In Schleswig-Holstein gibt es 1.106 Gemeinden, die sich auf unterschiedliche Art selbst verwalten. Sie sind nach der Landesverfassung berechtigt, und im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. 

Selbstverwaltungsangelegenheiten sind beispielsweise der Bau von Schulen oder Seniorenheimen, die Aufstellung von gemeindlichen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, der Bau von Ortsstraßen oder die gemeindliche Kulturarbeit. Darüber hinaus nehmen die Gemeinden – soweit sie amtsfrei sind – auch wichtige Aufgaben wahr, bei denen sie den Weisungen des Staates unterliegen (Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung), so zum Beispiel Melde- und Passangelegenheiten oder die Organisation von Landtags- und Bundestagswahlen.