Geflügelpest-Bezirk
In der Gemeinde Burg / Dithmarschen wurde vor Kurzem eine mit der Geflügelpest infizierte Möwe gefunden. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden jetzt auch Gemeinden in unserem Amtsbezirk zu Sperrbezirken erklärt. Für sie gelten die Regeln in Beobachtungsgebieten der Geflügelpest: Hunde müssen an die Leine, Katzen dürfen nicht frei herumlaufen. Während für die Halter von Geflügel ohnehin bereits eine Stallpflicht gilt, gibt es in sogenannten Sperrbezirken dazu noch verschärfte Hygiene-Vorschriften, die zu beachten sind.
Warum diese Mitteilung:
Bei der Festlegung der Sperrbezirke handelt es sich immer nur um imaginäre, also gedachte Grenzen. Ein Virus hält sich jedoch leider nicht an Gemeindegrenzen. Somit sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen und entsprechend verhalten.