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Geflügelpest-Bezirk

Beldorf, den 25. 11. 2016

In der Gemeinde Burg / Dithmarschen wurde vor Kurzem eine mit der Geflügelpest infizierte Möwe gefunden. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden jetzt auch Gemeinden in unserem Amtsbezirk zu Sperrbezirken erklärt. Für sie gelten die Regeln in Beobachtungsgebieten der Geflügelpest: Hunde müssen an die Leine, Katzen dürfen nicht frei herumlaufen. Während für die Halter von Geflügel ohnehin bereits eine Stallpflicht gilt, gibt es in sogenannten Sperrbezirken dazu noch verschärfte Hygiene-Vorschriften, die zu beachten sind.

 

Zehn  Kilometer rund um Burg  – und damit auch in vielen Steinburger Gemeinden – gilt jetzt nicht nur Stallpflicht für Hühner, sondern auch Anleinpflicht für Hunde und Katzen. Betroffenen ist das rot umrandete Sperrgebiet ebenso wie der Beobachtungsbereich (blau).

 

Warum diese Mitteilung:

Bei der Festlegung der Sperrbezirke handelt es sich immer nur um imaginäre, also gedachte Grenzen. Ein Virus hält sich jedoch leider nicht an Gemeindegrenzen. Somit sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen und entsprechend verhalten.

 
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Gemeinde Beldorf

Bornholter Str. 2

25557 Beldorf

 

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